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Allgemeine Geschäftsbedingungen  für Verleih und Vermietung

1. Vertragspartner

Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Margrid Ulbrich (MU) und ihren Vertragspartnern (Kunden), die technische Geräte und/oder personelle Leistungen der MU benutzen, mieten oder in anderer Form in Anspruch nehmen.

2. Inanspruchnahme von Geräten und technischen Einrichtungen

a) Art und Umfang der Vermietung von Geräten und technischen Einrichtungen werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, von der MU nach Zweckdienlichkeit bestimmt.

b) Als Auslieferungsort für alle Leistungen gilt der Geschäftssitz der MU, Ringstraße 31a, 18528 Bergen auf Rügen.

c) Der Kunde hat sich von der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte und technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör am Auslieferungsort zu überzeugen. Mängelrügen oder die Berufung auf Fehlmengen können nur unmittelbar nach Auslieferung bzw. Übernahme geltend gemacht werden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Geräte und technischen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und diese ordnungsgemäß zu verwahren.

d) Vermietete Gegenstände dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche Genehmigung durch die MU nicht weitervermietet oder anderen überlassen und nur innerhalb des Bundesgebietes verwendet werden.

3. Inanspruchnahme von Arbeitskräften

a) Durch die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften durch die MU entsteht zwischen der MU und dem Benutzer ein Dienstverschaffungsvertrag.

b) Durch die Überlassung von Arbeitskräften durch die MU wird die Arbeitgeberposition der MU nicht berührt. Die MU ist insbesondere weiterhin allein weisungsberechtigt.

4. Gefahrtragung, Haftung des Kunden, Versicherung

a) Mit dem Tage der zur Verfügungsstellung der Mietsache geht bis zur Rücknahme durch die MU die Gefahr auf den Benutzer über, der auch für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache vom Tage der Zurverfügungstellung an bis zur Rücknahme haftet.

b) Alle notwendigen Reparaturen während der Mietzeit gehen, soweit sie nicht auf der normalen Abnutzung beruhen, zu Lasten des Kunden, der verpflichtet ist, der MU von allen auftretenden Schäden unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten.

Abhandengekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl der MU entweder vom Kunden auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Benutzer in Rechnung gestellt.

c) Der Kunde haftet der MU für sämtliche Schäden und Aufwendungen, welche der MU durch Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Beauftragten und Arbeitnehmer, der von ihm in Anspruch genommenen Arbeitskräfte sowie aller sonstigen Personen, die sich aus Anlaß der Tätigkeit des Kunden auf dem Betriebsgelände oder an sonstigen Aufnahmeorten aufhalten, die durch die Tätigkeit des Kunden auf dem Betriebsgelände verursacht werden bzw. damit in Zusammenhang stehen. Die Haftung des Kunden umfaßt auch Folge- und Ausfallschäden, die MU durch das Schadensereignis entstehen (z.B. Umsatz- bzw.

Vermietungsausfälle). Der Kunde ist der MU gegenüber für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemeinen Regeln der Technik verantwortlich.

d) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache gegen alle Risiken ausreichend zu versichern.

5. Haftung von MU

a) Der Kunde übernimmt Mietsachen in dem Zustand, in dem sie sich befinden. Die MU übernimmt keine Haftung für den Fall, daß dem Kunden oder Dritten durch Störungen oder den Ausfall der Mietsachen Schäden - gleich welcher Art - entstehen.

b) Die MU übernimmt keine Gewähr für die Güte der Leistung der zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte und haftet im Rahmen des Dienstverschaffungsvertrages nicht für ein etwaiges Verschulden der Arbeitskräfte.

c) Sofern die MU durch nicht von ihr zu vertretende Umstände, wie Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Aufruhr, Aufstand, Streik oder Aussperrung, behördliche Anordnungen, begründete Terminüberschreitungen anderer Kunden, Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen, Maschinen- oder Geräteschaden oder sonstige Unterbrechungen die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen kann, steht dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Zurückbehaltung seiner Leistungen zu.

6. Rücktritt vom Vertrag

Im Fall des Zahlungsverzuges hat die MU das Recht, von allen Vertragsverhältnissen und Abmachungen mit dem Benutzer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und unter Ausschluß jeglicher Schadensersatzforderungen seitens des Kunden zurücktreten.

7. Zahlung

Zahlungen haben gemäß den festgelegten Vereinbarungen zu erfolgen

 Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist, hat die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind sämtliche gegen den Kunden noch offenstehenden Forderungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug können, ohne vorherige Mahnung, Verzugszinsen bis zu 5% über Bundesbankdiskont berechnet werden. Mahn- und Inkassospesen sowie evtl. andere Spesen gehen zu Lasten des Kunden.

8. Übertragung von Rechten und Pflichten

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus den mit der MU geschlossenen Verträgen ist unzulässig.

9. Sonstige Bedingungen

a) Etwaige Änderungen bezüglich Dauer und Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, auf deren Einhaltung wirksam nicht verzichtet werden kann.

b) Die Preisliste der MU ist wesentlicher Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

c) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

a) Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der MU und dem Benutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

b) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Bergen auf Rügen vereinbart.

Margrid Ulbrich
Ringstraße 31a
18528 Bergen auf Rügen

St.Nr: 083/283/00568

 

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